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Rechtsberatung an der Schnittstelle von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und internationalen Sachverhalten

Rechtliche Beratung mit wirtschaftlichem Blick

Ich bera­te bei steu­er­lich gepräg­ten gesell­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen sowie bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten, in denen recht­li­che, steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Aspek­te zusammenwirken.

Mein beruf­li­cher Hin­ter­grund liegt im Jus­ti­zia­ri­at einer Wirt­schafts­prü­fungs- und Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft. Dort habe ich gelernt, recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen stets im Zusam­men­hang mit steu­er­li­chen, wirt­schaft­li­chen und struk­tu­rel­len Rah­men­be­din­gun­gen zu betrachten.

Die­se Arbeits­wei­se prägt mei­ne heu­ti­ge Bera­tung.
Ich ana­ly­sie­re kom­ple­xe Sach­ver­hal­te sorg­fäl­tig, ord­ne sie recht­lich ein und ent­wick­le Lösun­gen, die sowohl recht­lich belast­bar als auch steu­er­lich trag­fä­hig sind. Schnel­le Ant­wor­ten auf kom­ple­xe Fra­gen ste­hen dabei nicht im Vor­der­grund. Ent­schei­dend ist eine fun­dier­te und nach­voll­zieh­ba­re Lösung.

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Wobei ich unterstütze

Steuerrechtlich geprägte Gesellschaftsstrukturen

Ich beglei­te gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men, die maß­geb­lich durch steu­er­li­che Über­le­gun­gen beein­flusst sind – etwa Umstruk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­sel oder haf­tungs­re­le­van­te Gestal­tun­gen. Dabei liegt mein Schwer­punkt ins­be­son­de­re an den Schnitt­stel­len zwi­schen Steu­er­recht und Gesellschaftsrecht.

Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Inter­na­tio­na­le Bezü­ge gewin­nen zuneh­mend an Bedeu­tung. Ich bera­te bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten, etwa bei Weg­zug oder Zuzug, Dop­pel­be­steue­rung, Aus­lands­ver­mö­gen oder inter­na­tio­na­len Betei­li­gungs­struk­tu­ren, und arbei­te dabei regel­mä­ßig mit Steu­er­be­ra­tern und aus­län­di­schen Kol­le­gen zusammen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Ich ver­ste­he mich nicht als Kon­kur­renz zu Steu­er­be­ra­tern, son­dern als ergän­zen­de recht­li­che Ansprech­part­ne­rin. Häu­fig wer­de ich hin­zu­ge­zo­gen, wenn steu­er­li­che Gestal­tun­gen recht­lich abge­si­chert oder gesell­schafts­recht­li­che Kon­se­quen­zen ver­tieft geprüft wer­den müssen.

Markenrecht (ergänzend)

Ergän­zend bera­te ich in aus­ge­wähl­ten Fäl­len auch im Mar­ken­recht. Die­ser Bereich beglei­tet mich seit vie­len Jah­ren und wird bewusst neben mei­nen steu­er­recht­li­chen Schwer­punk­ten angeboten.

Für wen meine Beratung besonders geeignet ist

Mei­ne Bera­tung rich­tet sich an Man­dan­ten, bei denen steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen recht­lich fun­diert ein­ge­ord­net wer­den müs­sen und bei denen ein­fa­che Stan­dard­lö­sun­gen nicht ausreichen.

Unternehmerinnen und Unternehmer

Unter­neh­mer, die gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen mit steu­er­li­cher Rele­vanz tref­fen müs­sen – etwa bei Umstruk­tu­rie­run­gen, Betei­li­gungs­ver­än­de­run­gen oder der Vor­be­rei­tung stra­te­gi­scher Weichenstellungen.

Gesellschafter und Familienunternehmen

Gesell­schaf­ter und Fami­li­en­un­ter­neh­men, bei denen steu­er­li­che, gesell­schafts­recht­li­che und haf­tungs­recht­li­che Aspek­te eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind und sorg­fäl­tig auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den müssen.

Steuerberaterinnen und Steuerberater

Steu­er­be­ra­ter, die für steu­er­li­che Gestal­tun­gen oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen eine ver­tief­te recht­li­che Ein­ord­nung benö­ti­gen – etwa bei gesell­schafts­recht­li­chen Maß­nah­men, Ein­spruchs­ver­fah­ren oder kom­ple­xen Abstim­mun­gen mit der Finanzverwaltung.

Mandate mit grenzüberschreitenden Bezügen

Man­dan­ten mit inter­na­tio­na­len Bezü­gen, bei denen steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen nicht iso­liert betrach­tet wer­den kön­nen, son­dern eine recht­li­che Beglei­tung unter Berück­sich­ti­gung aus­län­di­scher Struk­tu­ren erfor­der­lich ist.

Arbeitsweise und Zusammenarbeit

Mei­ne Arbeits­wei­se ist geprägt von sorg­fäl­ti­ger Ana­ly­se, recht­li­cher Tie­fe und einem struk­tu­rier­ten Vor­ge­hen. Jedes Man­dat erfor­dert eine indi­vi­du­el­le recht­li­che Auseinandersetzung.

Sorgfältige rechtliche Einordnung

Am Anfang steht stets eine gründ­li­che recht­li­che Ana­ly­se. Ich klä­re die rele­van­ten steu­er­li­chen und gesell­schafts­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, bevor Gestal­tun­gen ent­wi­ckelt oder Schrit­te emp­foh­len werden.

Enge Abstimmung mit Beratern und Mandanten

Eine erfolg­rei­che Bera­tung lebt vom Aus­tausch. Ich arbei­te eng mit mei­nen Man­dan­ten, deren Steu­er­be­ra­tern sowie – bei inter­na­tio­na­len Sach­ver­hal­ten – mit aus­län­di­schen Kol­le­gen zusammen.

Strukturierte und nachvollziehbare Lösungen

Ziel mei­ner Bera­tung sind recht­lich trag­fä­hi­ge, nach­voll­zieh­ba­re Lösun­gen. Ich lege Wert dar­auf, dass Ent­schei­dun­gen nicht nur recht­lich rich­tig, son­dern auch lang­fris­tig prak­ti­ka­bel sind.

Standort Frankfurt

Mei­ne Kanz­lei hat ihren Sitz in Frank­furt am Main. Der Stand­ort steht für fach­li­che Pro­fes­sio­na­li­tät und eine enge Anbin­dung an wirt­schaft­li­che und inter­na­tio­na­le Fra­ge­stel­lun­gen – nicht für eine regio­na­le Begren­zung mei­ner Tätig­keit.
Vie­le Man­da­te betreue ich unab­hän­gig vom Stand­ort mei­ner Mandanten.

Erste Orientierung

Ger­ne prü­fe ich im Rah­men einer unver­bind­li­chen Erst­ein­schät­zung, ob und in wel­chem Umfang eine recht­li­che Beglei­tung sinn­voll erscheint.

Die Erst­ein­schät­zung dient einer ers­ten recht­li­chen Ori­en­tie­rung und ersetzt kei­ne umfas­sen­de Bera­tung. Eine ver­tief­te Prü­fung erfolgt – sofern gewünscht – im Rah­men einer geson­der­ten Beauftragung.

Kontakt

Wenn Sie ein Anlie­gen haben, das steu­er­li­che, gesell­schafts­recht­li­che oder inter­na­tio­na­le Bezü­ge auf­weist, kön­nen Sie ger­ne Kon­takt mit mir aufnehmen.

Bit­te schil­dern Sie Ihr Anlie­gen mög­lichst kon­kret, damit ich prü­fen kann, ob und wie ich Sie unter­stüt­zen kann.